Abgeltungssteuer
Ab dem 1. Januar 2009 ersetzt die neue Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte die bisherige Kapitalertragssteuer. In der Folge werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender Kirchensteuer besteuert.
Diese Abgeltungssteuer wird aber nur fällig, wenn diese Kapitaleinkünfte den Pauschalbetrag von 801 EUR für Ledige bzw. 1602 EUR für Singles übersteigen.
Eine weitere Ausnahme ist weniger bekannt, für Philatelisten aber umso spannender: Auch der Verkauf von Briefmarken unterliegt nicht der Abgeltungssteuer, gleiches gilt für Kunst und Antiquitäten, Münzen, Schmuck, Oldtimer oder auch Edelsteine.
Hier müssen die Investitionen wie vorher auch länger als ein Jahr gehalten werden, um bei einem gewinnträchtigen Verkauf steuerfrei zu bleiben.
Neben einer Belebung des philatelistischen Marktes ist das interessante an dieser Regelung sicher auch, dass entsprechende Expertise verstärkt gefragt ist und die Briefmarke an sich stärker noch einen Investmentcharakter bekommt.