Ausschluß von der Postbeförderung
aus Philapedia, dem Lexikon der Philatelie.
In Deutschland hat die Deutsche Post das Recht, Sendungen nicht zu befördern, wenn ...
... die Inhalte, deren äußere Gestaltung oder die Beförderung der Sendung gegen geltende Gesetze verstoßen
... die Inhalte oder deren äußere Beschaffenheit Personen verletzen oder Sachschäden verursachen kann
In der früheren DDR konnte die Beförderung auch verweigert werden, wenn ...
... die Sendung gegen die Grundsätze der sozialistischen Moral verstieß
... die Sendung ausländische Zahlungsmittel enthielt
... der Absender auf Nachfrage die Angabe verweigert, was für ein Inhalt befördert werden soll