Bestellgeld
Im 18. und 19. Jahrhundert war es bei den deutschen Postanstalten üblich, empfangene Postsendungen nicht etwa dem Empfänger direkt zuzustellen, sondern die Karte einer eingegangenen Postsendung öffentlich auszuhängen. Der Empfänger konnte dann seine Sendung direkt beim Postamt abholen.
Gegen Bezahlung des Bestellgeldes wurde die Sendung dann auch durch den Briefträger 2-3 mal die Woche in der näheren Umgebung zugestellt. Ein Bestellgeld wurde allerdings auch fällig, wenn der Postbote Postsendungen einsammelte. In beiden Fällen erhielt dieser dann auch indirekt das Bestellgeld als Bezahlung dieser Mühe.
Das Bestellgeld konnte zum Beispiel bei Erwerb eines Stadtpostumschlages mit enthalten sein, in diesem Falle war dann z.B. im Wertstempel der Schriftzug Bestellgeld-Frei enthalten.
Das Bestellgeld wurde allgemein ab Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr erhoben. Andere Ausdrücke - oft regional geprägt - waren der Briefkreuzer oder der Briefdreier.
In anderem Zusammenhang kann Bestellgeld auch den Lohn des Gerichtsdieners für Verhaftungen bezeichnen.