Posthaus
aus Philapedia, dem Lexikon der Philatelie.
Ein Posthaus oder auch Postamt oder Postkontor diente im Postwesen früherer Zeiten als eine Zwischenstation. Dort wurden die Postpferde gewechselt, die mitgeführte Post verteilt und zudem die Mitreisenden beherbergt.
Das Gebäude eines Posthauses stand im Mittelalter unter besonderen Schutzrechten: Sie genossen den Burgfrieden und waren von der Steuer ausgenommen (1757), zudem standen Sie unter offiziellem, zum Beispiel kaiserlichem Schutz.
Darüberhinaus dienten Sie auch als eine Art Fundbüro bei verlorenen und wiedergefundenen Postgegenständen. In Ihnen wurde auch in einer sogenannten Armenbüchse für die "Armen-casse" der Postbediensteten gesammelt.
Posthäuser unterstanden, wie das gesamte Postwesen, der sogenannten Postierungsordnung.