Prüfer
Die Echtheit einer Briefmarke oder eines Sammlerobjektes wird von dritter Seite durch einen Prüfer bestätigt. Nach allgemein anerkannter Norm in Deutschland ist dies ein vom Bund Philatelistischer Prüfer (BPP) namentlich benannter Experte, der ein bestimmtes Sammelgebiet abdeckt und hier in der Regel eine Vergleichssammlung echter und falscher Stücke angelegt hat.
Die Prüfung eines Objektes ist kostenpflichtig, wobei sich die Kosten einer Prüfung auf einen Mindestbetrages im Falle einer negativen Echtheitsprüfung belaufen. Im Falle einer Echtheitsbestätigung läuft die Gebühr auf einen prozentualen Anteil am Wert des Objektes hinaus.
Der Prüfer ist berechtigt und verpflichtet, das Ergebnis seiner Prüfung zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für echte, als auch für als falsch geprüfte Objekte. Er tut dies in Form einer Signierung, eines Kurzbefundes, eines Befundes oder eines Attests, je nach Art des Objektes und Finanzierungswillen des Auftraggebers. Erfolgt ein Attest, ein Befund oder ein Kurzbefund, so werden die Marken grundsätzlich nicht signiert. Ab einem bestimmten Katalog- beziehungsweise Prüfwert, wird zudem eine Kopie des erstellten Attests an die Zentrale für Fälschungsbekämpfung übermittelt.
Handelt es sich hingegen um eine Signierung, so wird auf der Rückseite der Briefmarke ein Stempelvermerk angebracht, der den Namen des Prüfers und gegebenenfalls den Zusatz "falsch" oder "Stempel falsch" enthält. Die Stellung der Signatur enthält aus Sicherheitsgründen zusätzliche Informationen zur Marke, eine gezähnte, postfrische und echte Marke enthält daher die Signatur des Prüfers hochkant mit Richtung nach aussen in der Linken unteren Ecke auf der Rückseite.
Für sein Prüfergebnis übernimmt der Prüfer sowohl nach Prüfordnung des BPP, als auch nach dem BGB der Bundesrepublik Deutschland eine persönliche Haftung. Prüfungen, für die keine Haftungsverpflichtung mehr besteht, werden Altprüfungen genannt.